Wir füllen für unsere Kunden zum einen die Steuererklärungen von Bern, Thun, aber auch von den anderen deutschschweizerischen Kantonen fachkompetent aus, zum anderen weisen wir auf Verbesserungs- und Einsparungsmöglichkeiten hin. Dies alles zu einem äusserst fairen Preis!
Kontaktieren Sie uns!• Eventuell Fristverlängerung eingeben, Steuererklärung verlängern
• Ausfüllen der Steuererklärung, Hilfe bei der Steuererklärung in Thun und Bern
• Treffen zum Durchgehen der einzelnen Punkte und Beratung für zukünftiges Verbessern der Steuersituation
• Überprüfung der Veranlagungsverfügung
• Eventuelle Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung
1. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, senden wir Ihnen eine E-Mail mit unserer Checkliste für Ihre Steuererklärung zu.
2. Sie sammeln Ihre Dokumente gemäss Checkliste zusammen und füllen diese aus.
3. Die benötigten Unterlagen samt Checkliste können Sie uns zusenden oder in unserem Geschäft in Thun vorbeibringen.
4. Wir senden Ihnen die ausgefüllte Steuererklärung samt Kopie in den nächsten 10 Werktagen nach Erhalt zurück.
5. Sie kontrollieren alles und leiten die Steuererklärung an die Steuerbehörde weiter
6. Die Veranlagungsverfügung können Sie ebenfalls uns zusenden; diese werden wir dann prüfen und Sie über das Ergebnis informieren.
7. Eventuell machen wir mit Ihnen zusammen einen Rekurs gegen die Veranlagungsverfügung
Das Ausfüllen der Steuererklärung kostet bei uns pauschal CHF 120.- für eine Steuererklärung ohne Eigenheim oder Spezialitäten. Für Liegenschaftsbesitzer oder Personen mit komplexen Wertschriftenverzeichnissen kostet das Ausfüllen der Steuererklärung pauschal CHF 150.-. Sollten wir merken, dass der Aufwand deutlich grösser ist als im Normalfall, nehmen wir mit dem Kunden Kontakt auf, um die Situation zu besprechen. Im Preis inbegriffen sind:
- Fristverlängerung
- Ausfüllen der Steuererklärung, unter Berücksichtigung jeglicher Abzüge
- Kontrolle der definitiven Veranlagung
- Verfassen einer Einsprache, falls notwendig
- Bei Bedarf ein Gespräch zu Steueroptimierungszwecken
Grundsätzlich dauert das Ausfüllen der Steuererklärung ab Erhalt aller Unterlagen 10 Arbeitstage.
Gemäss unseren Auswertungen sparen unsere Kunden um Schnitt 10–15 % an Steuern. Dies entspricht bei den meisten Steuerpflichtigen einem Betrag von CHF 700 - 1500.-
Unsere Kunden erhalten durch unsere Dienstleistung prinzipiell zwei Hauptnutzen. Sie sparen Geld und Zeit. Geld wird gespart, in dem wir sicherstellen, dass beim Ausfüllen der Steuererklärung alle möglichen Abzüge getätigt werden. Zudem helfen wir mit dem inbegriffenen Beratungsgespräch, dass schon bei der nächsten Steuererklärung Geld gespart werden kann.
Wir können Steuererklärungen für alle Kantone ausser dem Kanton Tessin ausfüllen, dies aus sprachlichen Gründen. Am meisten Steuererklärungen füllen wir für die Kantone Bern, Zürich, Solothurn, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn aus.
Durch das professionelle Ausfüllen der Steuererklärung gehen Sie sicher, dass Sie genau die Steuern bezahlen die Sie müssen und keinen Rappen mehr. Zudem müssen Sie sich nicht mit dem Ausfüllen der Steuererklärung belästigen und können diese Zeit mit Ihrer Familie, Ihren Freunden oder Ihrem Hobbys verbringen.
Die Dienstleistung „Ausfüllen der Steuererklärung“ beinhaltet Folgendes:
- Fristverlängerung
- Ausfüllen der Steuererklärung, unter Berücksichtigung jeglicher Abzüge
- Kontrolle der definitiven Veranlagung – Verfassen einer Einsprache, falls notwendig
- Bei Bedarf ein Gespräch zu Steueroptimierungszwecken. Dieses findet uns in Thun oder in Ihren vier Wänden statt.
Damit nichts vergessen geht, erhalten Sie von uns eine Checkliste, welche jegliche Dokumente, welche wir zum Ausfüllen der Steuererklärung benötigen. Die bei der Steuerverwaltung einzureichenden Belegen, sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In den meisten Fällen muss der Lohnausweis eingereicht werden. Sehr wichtig ist, für Personen welche im Rahmen der privaten Vorsorge 3A Beiträge geleistet haben, die Bescheinigung, welche Sie von Ihrer Vorsorgeeinrichtung erhalten haben, mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Wenn dies nicht gemacht wird, streicht die Steuerverwaltung den Abzug der geleisteten Beiträge.