Der Bundesrat hat im Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht anfangs 2023 in Kraft zu setzen. Die Pflichtteile des Erblassers werden reduziert. Ziel ist es, dass man die Nachlassplanung flexibler gestalten und auch faktische Lebenspartner mehr berücksichtigen kann.
Was ändert sich?
Grundlegend wird ab dem Jahr 2023 die Gestaltung des Erbrechts flexibler. Der Pflichtteil des gesetzlichen Erbteils der Kinder wird von drei Viertel auf die Hälfte reduziert. Die der Eltern entfällt ganz und die des Ehepartners sowie eingetragenen Partners bleibt unverändert. Somit kann man sein Testament mit weniger Einschränkungen durch die Pflichtteile bestimmen. Dadurch kann man seine Lebenspartnerin oder sein Lebenspartner stärker begünstigen. Somit kann man die Planung des Nachlasses flexibler und individueller bestimmen als bisher.
Mit zusätzlichen erbrechtlichen Massnahmen im Verlauf des Jahres 2023 soll es bei der Unternehmensnachfolge Erleichterungen geben. Durch die Reduktion des Pflichtteiles soll vor allem die Stabilität der Unternehmen und Arbeitsplätze gesichert werden.
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Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83570.html