Volksabstimmungen vom 25. September 2022

Volksabstimmungen vom 25. September 2022

2.4.2024

Wie lange reicht unsere Rente noch?

Wir stimmen am 25.09.2022 über die Stabilisierung unserer AHV-Rente ab. Ein wichtiges Thema, welches uns alle betrifft. Es wird über zwei Vorlagen abgestimmt , welche nur wenn beide angenommen werden, in Kraft treten. Falls eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die Reform.

Ausgangslage:

2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten heute eine AHV-Rente. Für die meisten stellt diese einen wesentlichen Teil ihres Einkommens dar.

Die Renten sind zukünftig nicht mehr gesichert, weil die Ausgaben der AHV stärker steigen als ihre Einnahmen.

Erstens erreichen geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter, die sogenannten Babyboomers; in anderen Worten die Zahl der Pensionierten, welche AHV beziehen, nimmt schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten immer länger ausbezahlt werden. So werden in ein paar Jahren die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um alle AHV-Renten decken zu können. In den nächsten zehn Jahren hat die AHV einen Finanzierungsbedarf von rund 18,5 Milliarden Franken.

Rentenalter der Frau:

Um die AHV zu sichern, möchten der Bundesrat und das Parlament das Rentenalter der Frau schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöhen. Die Jahrgänge 1961 bis 1969 könnten sich zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen oder einen lebenslangen Zuschlag für Ihre AHV-Rente erhalten, wenn sie bis 65 Jahre arbeiten. Tritt die Reform 2024 in Kraft, gilt ab 2028 das Rentenalter 65 für alle.

Zusätzlich soll die Reform einen flexiblen Beginn der Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren ermöglichen, welcher von den Versicherten selbst entschieden wird. Wer länger als 65 Jahre arbeitet, kann seine Rente somit verbessern.

MWST / Steuersatz:

Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65, reicht aber nicht aus, um die Finanzen der AHV zu stabilisieren und die Renten zu sichern. Dafür wird die Mehrwertsteuer erhöht: von 7,7 % auf 8,1 % und der reduzierte Steuersatz von 2,4 % auf. 2.5% erhoben werden.

Ein Einkauf von 100 Franken kostet somit durch die AHV-Finanzierung in Zukunft höchstens 40 Rappen mehr. Beim Einkauf von Lebensmitteln macht der Preisaufschlag für einen Warenkorb von 100 Franken höchstens 10 Rappen aus.

Die Reform würde bis ins Jahr 2031 die AHV um CHF 17’000’000’000 entlasten.

Referendum:

Für das Referendumskomitee würde mit dieser Reform einseitig auf Kosten der Frauen gespart. Die Frauen erhalten schon heute 1/3 weniger Rente als die Männer. Wird die Reform angenommen, sei das Rentenalter 67 Jahre für alle schon vorgeschrieben. Mit der Erhöhung der MWST werden alle mehr bezahlen, während die AHV gekürzt werde.

Empfehlung:

Der Bundesrat sowie das Parlament raten, die Vorlagen anzunehmen, da ansonsten die Renten in wenigen Jahren nicht mehr ausreichend finanziert werden könnten. Ausserdem seien Frauen heute besser ausgebildet, hauptsächlich berufstätig und leben länger. Durch die Reform könnten sich zudem alle Ihre Renten verbessern, wenn Sie länger arbeiten als 65 Jahre.

Wichtig ist es auch privat seine Vorsorge abzusichern, daher empfehlen wir Ihnen, in eine 3.Säule (3a + 3b) einzubezahlen.

Erstens wird dadurch die Vorsorgelücke in der Zukunft kleiner, zweitens sparen Sie heute Steuern! 
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, einen Überblick über Ihre persönliche Rentensituation zu erlangen und diese wenn notwendig zu verbessern.